BS-Datenschutz

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Datenschutz

Handlungsbedarf

Fakten

Mit diesen Fragen können Sie als Firmenchef schnell abklären, ob Handlungsbedarf besteht und Ihr Betrieb datenschutzrechtliche Auflagen berücksichtigen muss.

 

Gibt es im Unternehmen personenbezogene Daten?

Dazu zählen neben Adressinformationen, Bestellungen und Rechnungen auch automatisch erfasste Arbeitszeiten und Leistungsdaten. Besonders sensible Daten sind beispielsweise alle Gesundheitsinformationen zur Person.

 

Muss das Unternehmen die Daten schützen?

Grundsätzlich müssen Firmen jede Information besonders schützen, die Rückschlüsse auf eine Person erlaubt. Alle personenbezogenen Daten, die automatisiert erfasst oder ausgewertet werden können, fallen unter das BDSG, auch dann, wenn sie nicht ausgewertet werden.

 

Braucht die Firma einen Datenschutzbeauftragten?

Falls mindestens zehn Mitarbeiter – auch nur vorübergehend – mit der Erfassung und Auswertung personenbezogener Daten eingesetzt sind, muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen.

Bei Tochterunternehmen oder mehreren Niederlassungen kann auch eine einzige Person die Funktion für alle Unternehmen wahrnehmen.

 

Falls Sie alle drei Fragen mit ‚Ja’ beantwortet haben, sollten Sie handeln und einen Datenschutzbeauftragten benennen.

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